Afe
Afe
  home
  wir über uns
  ves-logo
  satzung
  dokumentation
  kontakt
 
  aktuelles
brüsseler manifest öffnen pdf

Conclusions drawn from the Conference
„ Gott und Europa-religiöse und politische Freiheit in den Gründungsvereinbarungen des Vereinigten Europa “
Europaparlament, 3.April 2003.

Wir,
die Europaparlamentarier,
die Parlamentarier der Nationalparlamente der Mitglieds – und Anwärterstaaten,
die Delegierten der „ Konvention der Christen für Europa“ und der „ Fondation de Service Politique“,
die Repräsentanten der Zivilgesellschaft der Europäischen Gemeinschaft und der Anwärterstaaten,

in Schlussfolgerung der Arbeiten des Studientages von Brüssel „ Dieu et l’Europe“ vom 3.April 2003

fordern, dass in den Gründungsvereinbarungen des Vereinigten Europa das gemeinsame Erbe, die Gemeinsamkeiten und die Wurzeln anerkannt werden, aus denen die Bürger die Werte herleiten, welche zum Aufbau der Europäischen Gemeinschaft beigetragen haben.

Wir stellen fest, dass Europa auf einer ursprünglichen Synthese der griechischen Philosophie, des römischen Rechts und der germanischen, keltischen und slawischen Kulturen errichtet ist und dies dank der Zugehörigkeit dieser Völker zum Christentum. Obwohl dies nicht die einzige Quelle unserer Identität ist, und ohne die Beiträge anderer philosophischer oder spiritueller Traditionen zu missachten, hat das Christentum sicherlich unsere Zivilisation in entscheidender Weise beeinflusst und dies dank der Werte der Freiheit und der Verantwortung, der Achtung der Würde des Menschen und des Rechts, der Subsidiarität und der Solidarität.

Wir bekräftigen, dass Europa die Begegnung dieser Erbschaft, dieses gemeinsamen Fundaments und des speziellen Beitrages jedes Volkes ist. Die Gegenwart dieser historischen und kulturellen Spuren drückt sich in den verschiedenen juristischen, künstlerischen, literarischen, philosophischen und auch politischen Bereichen aus.

Wir weisen zurück, dass Europa nur ein einfacher Wirtschaftsumschlagsplatz ist und haben den festen Willen, die Vereinigung seiner beiden Teile – des westlichen und des östlichen – mit Erfolg durchzuführen. Wir halten es für notwendig, die europäische Identität in erschöpfender und objektiver Art und Weise auszudrücken, indem sie in den anerkannten und gemeinsam geteilten Werten verankert wird. Nur auf diese Art und Weise werden wir zusammen eine gemeinsame Zukunft für all jene schaffen können, die nach einer Bestimmung in Einheit und Solidarität trachten.

  • I - Religiöse Freiheit, politische Freiheit und Anerkennung des Status der Kirchen

    Folglich

    fordern wir insbesondere, dass die religiösen Wurzeln in der zukünftigen Gründungsvereinbarung des Vereinten Europa anerkannt werden, um einer ideologischen und politischen Instrumentalisierung der Völker vorzubeugen. Die Anerkennung der religiösen Tatsache ist nicht ein parteiischer Versuch von Vorherrschaft, sondern eine objektive Sicht der Rolle, welche der religiöse Sinn in Europa gehabt hat. Er garantiert eine weltliche Sichtweise, die die Überzeugungen aller, ohne Bevorzugung für irgendjemanden, respektiert.

    Zu diesem Zweck fordern wir, in Achtung der weltlichen Sichtweise der politischen Institutionen, dass diejenigen Vorschläge, die gemeinsam im ökumenischen Geiste von der „ Kommission für Kirche und Gesellschaft der europäischen Kirchenkonferenz“ und der „ Kommission der Bischofskonferenzen der Europäischen Gemeinschaft“ zum Ausdruck gebracht worden sind, angenommen werden:
    Und zwar:



    - die religiöse Freiheit, nicht nur individuell, sondern auch kollektiv und gesellschaftlich.

    - der Dialog und die Beratung der europäischen Institutionen mit den Kirchen und den Glaubens gemeinschaften, wie die Europäische Kommission bereits aufgezeigt hat. Tatsächlich sagt das „Weißbuch über die europäische Regierung“ im Juli 2001: „ Die Kirchen und die religiösen Gemeinschaften haben einen spezifischen Beitrag zu leisten.“

    - die Respektierung des juristischen Statuts der Kirchen und der religiösen Institutionen, so, wie dies in den Mitgliedsstaaten erfolgt.

  • II - Universeller Wert der Würde des Menschen

    Wir fordern weiterhin, dass das begründende und universelle Prinzip der Würde des Menschen in allen seinen Ausdrucksformen anerkannt wird.

    1 - Das Recht auf Leben

    Die „ Gründungsvereinbarung des Vereinten Europa“ muss feierlich die Achtung der Würde und des Lebens jedes menschlichen Wesens erklären, ungeachtet seiner Entwicklungsphase oder seines Gesundheitszustandes. Sie muss jede Technik und jede wissenschaftliche Forschung zurückweisen, die zu diesem fundamentalen Recht im Gegensatz steht. Die Achtung vor der Würde eines jeden Menschen schließt jeden Gebrauch eines menschlichen Embryonen zum Zweck der Forschung und jedwede Technik der Klonung aus. Das Recht auf Leben, als ontologisches Recht mit jedem Menschen verknüpft, muss respektiert, geehrt und geschützt werden von der Empfängnis bis zum natürlichen Tod.

    2 - Die Familie, fundamentale Zelle der Gesellschaft

    Die Familie, gegründet auf die Ehe zwischen Mann und Frau, stellt die fundamentale Zelle der Gesellschaft dar. Indem sie einen Ort für die Aufnahme des Lebens, für die Erziehung und für die Einführung in das soziale Leben darstellt, ist sie der notwendige Kontext für das Wachstum und die ausgeglichene Entwicklung des Menschen.

    Wenn die politischen Mächte, die im Dienste aller stehen, die anderen Formen gemeinsamen Lebens, die in der Gesellschaft erscheinen, in Betracht ziehen müssen, können sie diese auf juristischer Basis jedoch nicht mit der Familie, wie oben definiert und beschrieben ,in allen ihren eigentümlichen Charakteristika gleichstellen.

    Außerdem muss die Europäische Gemeinschaft daraufhin abzielen die emotional– erzieherische Rolle und das berufliche Leben der Eltern miteinander zu vereinbaren.

    3 - Subsidiarität, Freiheit und Verantwortung

    Die Nationen und die Bürger der Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft sind Träger von Rechten und Pflichten. Tatsächlich üben sie freiheitlich ihre Verantwortungen für die Entwicklung der Europäischen Union aus. Die Gründungsvereinbarung des Vereinigten Europa muss die Rolle der Bürger und ihrer dazwischengeschalteten Organisationen, insbesondere im familiären, erzieherischen, kulturellen, gesellschaftlichen, humanitären und gewerkschaftlichen Bereich anerkennen.
    Diese Anerkennung erlaubt allen Bürgern, ihre Besorgnisse zum Ausdruck zu bringen und die Zielsetzungen dieser nicht staatlichen Organisationen zu erarbeiten und zu realisieren. Außerdem gewährleistet sie die Ausübung der Verantwortung von jedermann für den Erfolg des neuen Europa.
    Die Europäische Union muss das Prinzip der Subsidiarität in allen Aspekten des Lebens innerhalb der Gesellschaft anerkennen.

    4 - Solidarität und Kampf gegen die Armut in Partnerschaft mit den Ärmsten: Bedingung für den Frieden in Europa und in der Welt

    „Dort, wo die Menschen dazu gezwungen sind, in Armut zu leben, sind die Menschenrechte verletzt. Sich zusammenzuschließen für deren Beachtung, ist eine heilige Pflicht“ ist das wiederkehrende Thema des Welttages für die Ablehnung der Armut ( 17.Oktober ) und ist eingemeißelt am Eingang zum Europaparlament. Damit die Solidarität mit den Armen wirksam sein kann, muss der Schwächste in der Gesellschaft sich im Zentrum jedes sozialen Projektes befinden, um eine dauerhafte Entwicklung zu erlauben, die auf das Engagement aller gegründet ist. Der Kampf gegen Armut und soziale Ausgrenzung geht über Erziehung, Gesundheit und Arbeit, die Prioritäten der nationalen und gemeinschaftlichen Politik sein müssen. So wird das Vereinigte Europa die Notwendigkeiten und Erwartungen der bedürftigsten und der am meisten am Rande der Gesellschaft stehenden Personen erfüllen.

    5 - Wirtschaftlicher Fortschritt, soziale Gerechtigkeit und Solidarität

    Der Friede begründet sich in erster Linie auf Wahrheit, Freiheit, Gerechtigkeit und Liebe, die direkt die gemeinsame Nutzung und die Solidarität im Gebrauch der weltlichen Güter bestimmen, für den jeder mitverantwortlich ist im Bezug auf die Gemeinschaft der Menschen. Es ist diese Verwurzelung und die Suche nach Gerechtigkeit und Frieden, die in den Prinzipien der europäischen Menschenrechtskonvention festgehalten ist. Sie erlaubt die wirtschaftliche Entwicklung der Gesellschaft.

    Das Vereinigte Europa muss die politischen und kulturellen Erfahrungen der Völker der neuen Mitgliedsstaaten achten und berücksichtigen. Nach über vierzig Jahren kommunistischer Herrschaft streben sie nach Freiheit, Demokratie und wirtschaftlichem Aufschwung unter Wahrung ihrer kulturellen und politischen Identität.

    Das neue Vereinigte Europa soll die Verantwortung gegenüber den ärmeren Ländern, vor allem denen Afrikas, bestätigen. Sie wollen ihre Entwicklung nach ihren eigenen Vorstellungen voran treiben. Ihre Souveränität muss anerkannt bleiben.

Bruxelles, 3. april 2003

associazione per la fondazione europa - via Davide Campari, 3 - 20142 Milano (MI) - tel. +39 335 467646 - info@afeuropa.org